Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0. Gültig für Verträge ab 7. Oktober 2026. Bestehende Buchungen behalten ihre bisherige Version.
Stand: 7. Oktober 2026
Vertragsschluss, Leistungen, Preise und Zahlung.
Geltung, Vertragspartnerin und Rangfolge
1.1 The Orbit ist eine Marke der Pure Transformation AG, Neustadtstrasse 6, 6003 Luzern, UID CHE-320.356.246 («Pure»). Vertragspartnerin ist immer Pure.
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über Räume, Services, Verpflegung, Moderation und den Company-Pass. Das gilt unabhängig davon, ob der Vertrag online, über eine Offerte, eine Angebotsseite, per E-Mail oder am Telefon zustande kommt.
1.3 Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Organisationen, Vereine, Stiftungen, Schulen, öffentliche Stellen und selbstständig Erwerbende («die Kundschaft»). Die buchende Person bestätigt, für die Kundschaft zu handeln und dazu berechtigt zu sein. Privatpersonen können nicht online buchen. Sie buchen nur über eine individuelle Offerte mit Preisen inklusive Mehrwertsteuer.
1.4 Es gilt diese Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung oder angenommene Offerte, (2) Company-Pass-Bedingungen, (3) diese AGB, (4) Hausordnung, (5) Preisliste. Hausordnung und Preisliste sind unter the-orbit.ch/hausordnung und the-orbit.ch/preise abrufbar und Teil des Vertrags.
1.5 AGB der Kundschaft gelten nur, wenn Pure ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Für Buchungen über Plattformen wie Flesk gelten für Vertragsschluss, Zahlung und Stornierung die Bedingungen der Plattform. Die Hausordnung gilt auch für diese Buchungen.
Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
2.2 Online-Buchung. Online buchbar sind Montag bis Freitag Zeiten bis 22 Uhr, auch Abende von 18 bis 22 Uhr. Eine verfügbare Buchung, die mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesendet wird, ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die Pure sofort per E-Mail sendet. Vor dem Absenden zeigt der Checkout Leistungen, Preis, Stornobedingungen und die geltende AGB-Version und erlaubt Korrekturen. Für Mitglieder eines Company-Passes gilt die 48-Stunden-Frist nicht.
2.3 Anfrage. Bei weniger als 48 Stunden Vorlauf, bei Wochenenden und Feiertagen und bei Leistungen «auf Anfrage» kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung von Pure in Textform zustande. Eine Anfrage reserviert keinen Raum. Eine Buchung mit Leistungen «auf Anfrage» hält den Raum bis zum Entscheid von Pure als Option.
2.4 Offerte. Die Preise einer Offerte gelten 30 Tage. Die Offerte blockiert den Termin nur, wenn sie eine Option nennt. Nimmt die Kundschaft die Offerte an, auch über eine Angebotsseite, bestätigt Pure den Eingang sofort. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung von Pure in Textform zustande. Ist der Termin nicht mehr frei, schlägt Pure einen anderen vor.
2.5 Option. Eine Option hält einen Termin kostenlos und unverbindlich bis zum genannten Datum, in der Regel 7 Tage. Bei Grossbuchungen kann Pure ein späteres Entscheiddatum vereinbaren. Erhält Pure während der Option eine verbindliche Anfrage für denselben Termin, hat die Kundschaft 5 Arbeitstage Zeit, um zu bestätigen oder freizugeben. Ohne Bestätigung verfällt die Option.
2.6 E-Mail und Telefon. Mündliche Zusagen werden erst mit der Bestätigung von Pure in Textform verbindlich. Die Bestätigung nennt die geltende AGB-Version.
2.7 KI-Werkzeuge. Pure bereitet Nachrichten und Offerten teilweise mit KI-Werkzeugen vor. Ein Mensch prüft und versendet sie. Stammt eine Nachricht ausnahmsweise direkt von einer KI, ist sie als solche gekennzeichnet.
Leistungen
3.1 Räume, Zeiten, Aufbau und Zusatzleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder der Offerte. Im Raumpreis enthalten sind Technik, Moderationsmaterial, WLAN, Getränke aus der Teeküche und die Standardreinigung. Änderungen an Verpflegung, Personenzahl und Aufbau meldet die Kundschaft bis 3 Arbeitstage vor Beginn (Ziffern 6.7 und 10.2).
3.2 Die gebuchte Zeit umfasst Aufbau und Abbau. Ab einem Halbtag ist der Einlass 30 Minuten vor Beginn inbegriffen. Bei Buchungen ab zwei Tagen kann die Kundschaft den Raum nach Absprache am Vorabend ab 18 Uhr kostenlos beziehen; das steht dann in der Bestätigung.
3.3 Die Buchung umfasst die gebuchten Räume, nicht das ganze Haus. In anderen Räumen, im Coworking und im Kreativbüro rund um The Studio arbeiten gleichzeitig andere Personen.
3.4 Pure kann aus wichtigem Grund einen gleichwertigen Raum zuweisen. Ist der Ersatz nicht gleichwertig, kann die Kundschaft kostenlos zurücktreten.
3.5 Pure kann sorgfältig ausgewählte Dritte beiziehen, etwa für Reinigung, Technik oder Verpflegung.
3.6 Kleine Verpflegung und alkoholfreie Getränke bietet Pure selbst an. Grössere Verpflegung wie Apéros sowie alkoholische Getränke gibt es nur über einen Caterer. Pure bestellt ihn im Namen und auf Rechnung der Kundschaft und verrechnet die Kosten als Durchlaufposten auf der Rechnung von Pure. Für diese Leistungen gelten die Bedingungen des Caterers, soweit Pure sie mitteilt.
3.7 Moderation und Begleitung sind Aufträge. Pure schuldet sorgfältige Arbeit, nicht einen bestimmten Erfolg.
Preise und Zusatzkosten
4.1 Die Preise gelten für Geschäftskunden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum geltenden Satz separat ausgewiesen. Offerten für Privatpersonen nennen Preise inklusive Mehrwertsteuer (Ziffer 1.3).
4.2 Für eine bestätigte Buchung gilt der bestätigte Preis. Ändert der Mehrwertsteuersatz, gilt der neue Satz.
4.3 Zusatzkosten gemäss Preisliste:
- Wochenenden und Feiertage: Zuschlag von 30 %.
- Vereinbarte Verlängerung: Stundenpreis des Raums.
- Überzeit ohne Vereinbarung: CHF 120.– je angefangene 30 Minuten und Raum.
- Anderer Aufbau als der Standardaufbau des Raums (Umstellen): CHF 120.– je Raum und Tag.
- Mobiliar nicht in den Aufbau zurückgestellt: wie Umstellen, CHF 120.– je Raum und Tag.
- Zusatzreinigung: CHF 80.– je angefangene Stunde.
- Arbeiten nach Aufwand, etwa die Umstellung der Screens auf ein Kundendesign: CHF 160.– je Stunde.
- Fehlalarme und Einsätze von Feuerwehr, Polizei oder Sicherheitsdienst: effektive Kosten.
Zahlung und Verzug
5.1 Pure stellt Rechnungen elektronisch. Sie sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Rechnung.
5.2 Einzelbuchungen verrechnet Pure nach dem Termin. Für Grossbuchungen ist eine Anzahlung geschuldet (Ziffer 6.3). Für den Company-Pass gelten die Company-Pass-Bedingungen.
5.3 Ist eine Rechnung am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, ist die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Pure verrechnet 5 % Verzugszins. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Ab der zweiten Mahnung kostet jede Mahnung CHF 20.–.
5.4 Den Zutritt gewährt Pure erst, wenn fällige Zahlungen eingegangen sind. Bei Zahlungsverzug kann Pure zudem Zutrittsmittel sperren (Ziffer 7.3), weitere Buchungen ablehnen und den Company-Pass sperren.
5.5 Die Kundschaft kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
5.6 Einwände gegen eine Rechnung teilt die Kundschaft innert der Zahlungsfrist in Textform mit.
Stornierung, Verschiebung und Zutritt.
Stornierung und Verschiebung
6.1 Eine Stornierung oder Verschiebung erfolgt per E-Mail an booking@the-orbit.ch. Stornieren kann die Kundschaft auch mit dem Storno-Knopf in der Buchungsverwaltung oder im Konto. Pure speichert dabei den Zeitpunkt. Ist die Stornierung kostenpflichtig, zeigt der Knopf vorher den Betrag und verlangt eine Bestätigung. Für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Pure massgeblich.
6.2 Die Prozentsätze beziehen sich auf den vereinbarten Preis für Räume und raumgebundene Leistungen ohne Verpflegung, exklusive Mehrwertsteuer.
6.3 Grossbuchungen. Als Grossbuchung gilt die Buchung von zwei oder mehr Räumen für einen ganzen Tag (ab 7 Stunden) oder eine Buchung ab drei Tagen.
- Mit der Bestätigung wird eine Anzahlung von 20 % fällig. Sie ist innert 20 Tagen zu bezahlen, spätestens aber vor Beginn. Den Zutritt gewährt Pure erst nach ihrem Eingang. Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf den Preis und keine Sicherheit. Sie wird an die Schlussrechnung angerechnet und bei einer Stornierung nicht zurückerstattet.
- Ist die Anzahlung bei Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, kann Pure den Termin sofort und ohne Mahnung freigeben. Dann gelten die Stornoregeln zum Zeitpunkt der Freigabe.
- Weniger als 30 Kalendertage vor Beginn
- 50 %
- Weniger als 7 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichterscheinen
- 100 %
- Eine Grossbuchung kann einmal bis einschliesslich 30 Kalendertage vor Beginn auf einen Termin innert 12 Monaten verschoben werden. Die Anzahlung gilt für den neuen Termin.
- Vermietet Pure die stornierten Räume für denselben Zeitraum weiter, beträgt die Entschädigung höchstens 10 %.
6.4 Alle anderen Buchungen.
- Bis einschliesslich 7 Kalendertage vor Beginn
- kostenlos
- Weniger als 7 Kalendertage, aber mindestens 24 Stunden vorher
- 50 %
- Weniger als 24 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen
- 100 %
Eine Verschiebung gilt als Stornierung und Neubuchung.
6.5 Teilstornierung. Fallen einzelne Räume oder Tage weg, gelten die Regeln für den wegfallenden Teil. Mengenrabatte werden für den Rest neu berechnet.
6.6 Company-Pass. Buchungen mit dem Company-Pass können bis 48 Stunden vor Beginn storniert werden. Die Stunden fliessen dann in das Kontingent zurück, aus dem sie bezogen wurden, und bleiben bis zum Ende von dessen Nutzungsperiode nutzbar. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterscheinen gelten sie als bezogen. Für Grossbuchungen mit dem Pass gilt die Staffel von Ziffer 6.3 ohne Anzahlung; die Entschädigung wird dem Kontingent belastet. Ein Überzug in Franken (Company-Pass-Bedingungen Punkt 7) und raumgebundene Zusätze (Ziffer 4.3) folgen denselben Fristen und werden bei einer späteren Stornierung voll verrechnet.
6.7 Verpflegung. Die Personenzahl kann bis 3 Arbeitstage vor Beginn kostenlos angepasst und die Verpflegung bis dahin kostenlos abbestellt werden. Danach wird die gemeldete Zahl verrechnet, zusätzliche Personen nach effektiver Zahl. Bestellte Leistungen Dritter, die nicht mehr storniert werden können, werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
6.8 Moderierte Formate. Für den Raumanteil gelten die Regeln oben. Das Moderationshonorar ist bis einschliesslich 30 Kalendertage vor Beginn kostenlos stornierbar, danach werden 50 % verrechnet.
6.9 Plattformen. Für Buchungen über Plattformen wie Flesk gelten deren Stornobedingungen.
6.10 Für höhere Gewalt gilt Ziffer 13.
Zutritt
7.1 Pure gewährt den Zutritt persönlich, per Zutrittscode oder per digitalem Schlüssel, etwa in der Apple Wallet. Was gilt, ist in der Buchungsbestätigung vereinbart. Code und digitaler Schlüssel heissen im Folgenden Zutrittsmittel.
7.2 Ein Zutrittsmittel gilt nur für die Buchung und nur in ihrem Zeitfenster: ab Einlass (Ziffer 3.2) bis 30 Minuten nach Ende. Bei Buchungen an aufeinanderfolgenden Tagen gilt es ohne Unterbruch. Den Vorabend umfasst es nur, wenn er vereinbart ist (Ziffer 3.2). Die Kundschaft gibt Zutrittsmittel nur an ihre Teilnehmenden weiter und behandelt sie vertraulich.
7.3 Verlust oder Verdacht auf Missbrauch meldet die Kundschaft sofort. Pure kann Zutrittsmittel jederzeit ändern oder sperren, etwa bei Missbrauch, aus Sicherheitsgründen oder bei Zahlungsverzug.
7.4 Die Kundschaft haftet für Schäden durch Personen, die mit ihrem Zutrittsmittel oder während ihrer Buchung Zutritt erhalten. Das gilt nicht, wenn sie nachweist, dass sie das Zutrittsmittel sorgfältig behandelt hat.
7.5 Funktioniert der Zutritt nicht, erreicht die Kundschaft Pure unter der Notfallnummer in der Bestätigung. Das ist +41 44 444 10 33 oder die Handynummer der zuständigen Person von Pure. Pure ermöglicht den Zutritt so rasch wie möglich. Verlorene Zeit schreibt Pure anteilig gut.
7.6 Während einer Buchung betreten Pure und ihre Beauftragten die gebuchten Räume nur nach Absprache oder in einem Notfall.
7.7 Pure speichert Zutritte zu Sicherheits- und Abrechnungszwecken. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Nutzung, Sicherheit, Verpflegung und Rückgabe.
Nutzung und Hausordnung
8.1 Die Kundschaft nutzt Räume und Einrichtung sorgfältig und nur für den angegebenen Zweck. Sie hält die Hausordnung ein und sorgt dafür, dass ihre Teilnehmenden sie kennen und einhalten.
8.2 Die Kundschaft bestimmt eine volljährige verantwortliche Person. Diese ist während der ganzen Nutzung anwesend und telefonisch erreichbar. Sie kennt Fluchtwege und Notfallnummern und schliesst am Ende ab.
8.3 Nehmen Minderjährige teil, sorgt die Kundschaft für ihre Aufsicht. An Personen unter 16 Jahren wird kein Alkohol abgegeben, an Personen unter 18 Jahren kein gebrannter Alkohol.
8.4 Pure übt das Hausrecht aus. Die Kundschaft und ihre Teilnehmenden befolgen die Weisungen von Pure. Bei einem schweren oder trotz Verwarnung fortgesetzten Verstoss kann Pure die Nutzung abbrechen. Der Preis bleibt geschuldet.
8.5 Die Kundschaft überlässt die Räume Dritten nur mit Zustimmung von Pure in Textform. Öffentlich zugängliche Anlässe, Eintritte und der Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sind nur nach Vereinbarung erlaubt.
8.6 Für ihren Anlass holt die Kundschaft nötige Bewilligungen selbst ein, etwa für Verkauf oder öffentliche Anlässe. Für eigene Musik, Filme und andere Inhalte, die sie abspielt oder aufführt, ist sie selbst verantwortlich. Sie holt die nötigen Lizenzen ein, etwa bei der SUISA und den übrigen Verwertungsgesellschaften. Sie stellt Pure von Ansprüchen Dritter frei.
Kapazität und Sicherheit
9.1 Es gilt die auf der Website und in der Bestätigung genannte Höchstzahl je Raum und Aufbau. Sie ist verbindlich. Bei Überbelegung kann Pure den Zutritt verweigern.
9.2 Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und Brandschutztüren bleiben frei. Offenes Feuer, Kerzen, Nebel- und Rauchmaschinen, Pyrotechnik und Konfetti sind verboten. In allen Räumen gilt ein Rauchverbot, auch für E-Zigaretten.
9.3 Eigene elektrische Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein. Eingriffe in die Haustechnik sind nicht erlaubt.
9.4 Löst die Kundschaft oder eine teilnehmende Person einen Fehlalarm oder einen Einsatz von Feuerwehr, Polizei oder Sicherheitsdienst aus, trägt die Kundschaft die Kosten.
Verpflegung
10.1 Getränke aus der Teeküche sind im Raumpreis enthalten. Weitere Verpflegung gibt es nur über Pure (Ziffer 3.6).
10.2 Personenzahl und Menüwünsche für bestellte Verpflegung meldet die Kundschaft bis 3 Arbeitstage vor Beginn (Ziffer 6.7). Allergien und Unverträglichkeiten meldet sie als Anzahl Menüs, ohne Namen.
10.3 Eigene Speisen und Getränke sind nicht erlaubt, auch keine alkoholischen Getränke. Ausnahmen, etwa für medizinisch nötige Speisen, vereinbart Pure im Einzelfall.
Zustand, Mängel und Rückgabe
11.1 Pure übergibt die Räume in vertragsgemässem Zustand.
11.2 Mängel, welche die Kundschaft bei Beginn oder während der Nutzung feststellt, meldet sie sofort mit Foto an die Notfallnummer oder an booking@the-orbit.ch. So kann Pure Abhilfe schaffen. Beeinträchtigt ein Mangel die Nutzung erheblich, reduziert Pure den Preis anteilig. Die gesetzlichen Rechte der Kundschaft bei Mängeln bleiben vorbehalten.
11.3 Die Kundschaft gibt die Räume bei Ende der gebuchten Zeit zurück, im Zustand gemäss Hausordnung.
11.4 Pure prüft die Räume nach der Rückgabe, spätestens vor der nächsten Nutzung, in der Regel am gleichen oder am nächsten Arbeitstag. Pure dokumentiert den Zustand mit Fotos und meldet Mängel, für welche die Kundschaft einzustehen hat, sofort in Textform.
11.5 Für Schäden, welche die Kundschaft, ihre Teilnehmenden oder Personen mit ihrem Zutrittsmittel schuldhaft über die gewöhnliche Abnutzung hinaus verursachen, verrechnet Pure die tatsächlichen Kosten für Reparatur oder Ersatz. Zusatzreinigung und Rückstellen des Mobiliars verrechnet Pure nach Ziffer 4.3.
11.6 Zurückgelassene Gegenstände bewahrt Pure 30 Tage auf und entsorgt oder spendet sie danach. Notizen, Flipcharts und andere Unterlagen, die nach der Buchung im Raum bleiben, vernichtet Pure unmittelbar und ungelesen. Belegt zurückgelassenes Material einen Raum weiter, verrechnet Pure die Raummiete und die Kosten der Räumung.
Haftung, Rechte, Datenschutz und Schlussbestimmungen.
Haftung und Versicherung
12.1 Die Haftung von Pure für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Pure haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig und nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Pure verursacht.
12.2 Die Haftung für Hilfspersonen, etwa Caterer, Reinigung, Technik sowie Anbieter von Software und Zutrittssystemen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
12.3 Bei mehrtägigen Buchungen darf Material über Nacht im Raum bleiben. Für Wertsachen und Gepäck steht ein abschliessbarer Raum zur Verfügung. Garderoben, Ablagen und dieser Raum sind unbewacht. Material, Wertsachen und Gepäck bleiben dort auf eigenes Risiko der Kundschaft. Pure übernimmt keine Obhut und keine Aufbewahrung. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet Pure nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Lieferungen nimmt Pure nur nach Absprache und ohne Prüfung an.
12.4 Für Ausfälle von WLAN, Internet, Videokonferenz und Zutrittssystem haftet Pure nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Rechte der Kundschaft nach Ziffer 11.2 bleiben vorbehalten.
12.5 Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.
12.6 Die Kundschaft haftet für ihre Teilnehmenden wie für sich selbst. Sie stellt Pure von Ansprüchen Dritter frei, die aus ihrem Anlass oder aus den von ihr eingebrachten Inhalten entstehen.
12.7 Pure empfiehlt der Kundschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Grossbuchungen kann Pure einen Nachweis verlangen.
Ausfall und höhere Gewalt
13.1 Kann Pure eine bestätigte Leistung nicht erbringen, bietet Pure einen gleichwertigen Ersatzraum oder Ersatztermin an. Lehnt die Kundschaft ab, erstattet Pure den bezahlten Preis der betroffenen Leistung zurück.
13.2 Verunmöglichen behördliche Anordnungen oder andere Ereignisse ausserhalb des Einflusses beider Parteien die Durchführung, erstattet Pure bereits Bezahltes zurück oder hält es auf Wunsch als Guthaben für einen Ersatztermin innert 12 Monaten. Krankheit, zu wenige Anmeldungen oder Budgetentscheide gelten nicht als höhere Gewalt.
13.3 Weitergehende Ansprüche aus solchen Ereignissen bestehen nicht.
Ablehnung und Rücktritt durch Pure
14.1 Es besteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss. Pure kann Anfragen ohne Begründung ablehnen.
14.2 Pure kann von einem Vertrag zurücktreten oder eine laufende Nutzung abbrechen, wenn:
- die Kundschaft falsche Angaben zu Organisation, Zweck oder Personenzahl gemacht hat;
- der Anlass rechtswidrige, diskriminierende, extremistische oder gewaltverherrlichende Inhalte hat;
- Sicherheit, Betrieb oder Ruf von Pure oder The Orbit gefährdet sind;
- die Anzahlung bei Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt ist (Ziffer 6.3);
- die Kundschaft die Räume ohne Zustimmung Dritten überlässt;
- die Kundschaft schwer oder trotz Verwarnung gegen die Hausordnung verstösst.
14.3 Hat die Kundschaft den Grund zu vertreten, gelten die Stornoregeln zum Zeitpunkt des Rücktritts, und weitere Ansprüche der Kundschaft bestehen nicht. In den übrigen Fällen erstattet Pure Bezahltes zurück.
Fotos, Screens und Referenzen
15.1 Die Kundschaft darf in ihren Räumen fotografieren und filmen. Sie holt die Einwilligung ihrer Teilnehmenden ein. Andere Personen im Haus nimmt sie nur mit deren Einwilligung auf.
15.2 Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, macht und verwendet Pure nur mit Zustimmung der Kundschaft und der abgebildeten Personen. Fotos leerer Räume und Aufbauten darf Pure immer machen und für eigene Zwecke verwenden. Pure achtet darauf, dass Inhalte der Kundschaft auf diesen Fotos nicht lesbar sind.
15.3 Kundenspezifische Inhalte wie Name, Logo oder Agenda zeigt Pure auf den Screens nur auf Wunsch der Kundschaft. Ohne Wunsch zeigen die Screens nichts über die Kundschaft. Die Kundschaft bestimmt, ob die Inhalte nur in den gebuchten Räumen oder auch auf den nach aussen sichtbaren Screens erscheinen. Sie liefert die Inhalte und ist für die Rechte daran verantwortlich. Den Aufwand, etwa für die Umstellung auf ein Kundendesign, verrechnet Pure mit CHF 160.– je Stunde (Ziffer 4.3).
15.4 Pure darf Name und Logo der Kundschaft als Referenz nennen, etwa auf der Website oder in sozialen Medien. Die Kundschaft kann dem jederzeit widersprechen. Pure verzichtet dann künftig auf die Nennung. Für die Screens gilt Ziffer 15.3.
15.5 Die Kundschaft darf The Orbit als Ort ihres Anlasses nennen. Name und Logo von The Orbit verwendet sie für Werbung nur mit Zustimmung von Pure. Sie erweckt nicht den Eindruck einer Partnerschaft.
Inhalte, Rechte und Vertraulichkeit
16.1 Vorlagen, Canvases, Methoden wie pure.OS, Texte und Designs von Pure bleiben bei Pure oder den Rechteinhabenden. Die Kundschaft erhält ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht, sie für interne Zwecke zu nutzen. Sie verwendet sie nicht für Workshops mit Dritten. Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Verwertung brauchen die Zustimmung von Pure.
16.2 Ergebnisse, welche die Kundschaft und ihre Teilnehmenden einbringen oder erarbeiten, stehen der Kundschaft zu, auch Fotoprotokolle und Dokumentationen. Darin enthaltene Vorlagen von Pure bleiben nach Ziffer 16.1 lizenziert. Pure verwendet keine kundenspezifischen Inhalte weiter. Allgemeines Methodenwissen bleibt frei.
16.3 Die Kundschaft gewährleistet, dass sie die Rechte an Präsentationen, Musik, Videos, Marken und anderen Inhalten hat, die sie in den Räumen oder auf den Screens zeigt.
16.4 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch Inhalt und Teilnehmende eines Anlasses. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt oder rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder offengelegt werden müssen. Ausgenommen sind auch die Nennung als Referenz und Fotos leerer Räume und Aufbauten nach Ziffer 15. Pure verpflichtet ihre Hilfspersonen ebenso. Die Pflicht gilt bis 3 Jahre nach Vertragsende.
Datenschutz
17.1 Pure bearbeitet Personendaten nach der Datenschutzerklärung unter the-orbit.ch/datenschutz.
17.2 Gibt die Kundschaft Personendaten ihrer Teilnehmenden an Pure weiter, etwa Namen oder Menüwünsche, stellt sie sicher, dass sie dazu berechtigt ist und die Betroffenen informiert hat. Pure verwendet diese Daten nur für die Durchführung und gibt Menüwünsche nur an den Caterer weiter.
Änderungen und Versionen
18.1 Für eine Buchung gilt die AGB-Version, die bei Vertragsschluss gilt. Version und Datum stehen in der Bestätigung oder in der Offerte.
18.2 Für den Company-Pass und andere Dauerverträge kündigt Pure Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Die Kundschaft kann den Vertrag auf das Inkrafttreten hin kündigen. Bereits bezahlte Perioden und bestätigte Buchungen bleiben unverändert.
18.3 Pure kann die Hausordnung aus Gründen der Sicherheit oder des Betriebs anpassen. Änderungen, welche die Kundschaft wesentlich belasten, gelten nur für Buchungen nach ihrer Veröffentlichung.
Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen einer Vereinbarung erfolgen in Textform. E-Mail genügt.
19.2 Die Kundschaft überträgt Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Pure. Pure darf Forderungen zum Inkasso abtreten.
19.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die Parteien ersetzen sie durch eine zulässige Regel, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
19.4 Massgebend ist die deutsche Fassung.
19.5 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit vorgeht.
Luzern, 7. Oktober 2026, Pure Transformation AG